-
Rechtsanwalt Thomas van Eimern von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler RA GmbH erklärt die Frage ob ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern das Homeoffice untersagen kann.
Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist es angenehm, von zu Hause aus zu arbeiten, da sie dann Familie und Beruf besser unter einen Hut bringen können.
Die immer wiederkehrende Frage ist dann: Kann der Arbeitgeber, der einige seiner Mitarbeiter im Home arbeiten lässt, verlangen, dass diese künftig wieder an ihren angestammten Arbeitsplatz in den Betrieb des Unternehmens zurückehren?
Grundsätzlich ja, denn der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen bestimmen. Man spricht in diesem Zusammenhang vom Weisungs- oder Direktionsrecht des Arbeitgebers. Aber Achtung: Das Weisungsrecht kann durch eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag eingeschränkt sein! Also: Wenn ein Betriebsrat existiert, Betriebsvereinbarung zeigen lassen; gleiches gilt entsprechend, wenn es einen Tarifvertrag gibt. Hier kann sich der Arbeitnehmer an die den Tarifvertrag schließende Gewerkschaft wenden. Noch besser: einen Profi im Arbeitsrecht, etwa einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, fragen.
Dieser Beitrag wurde von Herrn Rechtsanwalt Thomas van Eimern von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Herr Rechtsanwalt Thomas van Eimern ist seit Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht und darüber Fachanwalt für Erbrecht. In seinem Tätigkeitsfeld als Fachanwalt für Arbeitsrecht der deutschlandweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät und vertritt Herr Rechtsanwalt van Eimern sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in sämtlichen klassischen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, wie Kündigungen, Aufhebungsverträge, Arbeitszeit- und Vergütungsfragen, Direktions- oder Weisungsrecht des Arbeitgebers, Home-Office, Sonderzahlungen, Teilzeit- und Befristungsrecht, Urlaubsansprüche/-recht sowie Arbeitsvertragsgestaltung.
Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung.
Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Thomas van Eimern von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Die Kontaktdaten befinden sich unten angefügt.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Thomas van Eimern
Bahnhofstr. 100
Gräfelfing 82166
Deutschlandfon ..: 089 / 44 232 990
fax ..: 089 / 44 232 9920
web ..: https://www.rechtsanwalt-thieler.de
email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.deDie Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Familienrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, Arbeitsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Das Referat Erbrecht wurde durch den Eintritt von Rechtsanwalt Thomas van Eimern, Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht, verstärkt. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Mit Eintritt von Herrn Rechtsanwalt Christoph Wolters, Fachanwalt für Familienrecht, wurde das Leistungsspektrum der Kanzlei auf das Rechtsgebiet Familienrecht erweitert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.
Pressekontakt:
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Thomas van Eimern
Bahnhofstr. 100
Gräfelfing 82166fon ..: 089 / 44 232 990
email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Thema Arbeitsrecht: Kann ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern das Homeoffice untersagen?
veröffentlicht am 15. August 2024 in der Rubrik Presse - News
Diese Pressemitteilung wurde 36 x angesehen • News-ID 133267
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Pressemitteilungen-News.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diese Pressemitteilung verlinken? Der Quellcode lautet:
Content Seite, Content veröffentlichen, Bekanntheitsgrad erhöhen, informieren,
Werben Informieren, News die ankommen, im Web, News, PR,
News im Internet, News veröffentlichen, Werbung online, Werbung,
Pressemitteilungen, Content Plattform, Imagewerbung, News schreiben,
Pressemitteilungen lesen, Pressemitteilung, Pressetext, Pressemitteilungen,
Pressetext schreiben, Pressemitteilung schreiben, Öffentlichkeitsarbeit,
Public Relation, Presseservice, Pressearbeit, Presseaussendungen, Presse Blog
Thema Arbeitsrecht: Kann ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern das Homeoffice untersagen?
Lesezeit dieser Pressemitteilung ca. 2 Minuten, 29 Sekunden
News-ID 133267
auf Pressemitteilung & News suchen
neuster Content auf diesem Portal
- In Rostock entsorgen wir Ihren Elektromüll schnell und umweltfreundlich – schaffen Sie Platz für Neues!
- SXG schließt Vereinbarung zum Erwerb von Grundstücken ab
- Inflation – warum?
- Zahnarztpraxis Bern – Dr. med. dent. Nicolas Widmer
- EMX Royalty gibt Aktienrückkauf bekannt
- KORTE-IMMOBILIEN – Ihr erfahrener Immobilienmakler in Lindau
- Neues Luxus SPA- und Wellness-Resort im Elsass
- Gast- und Mitarbeitererlebnis durch Digitalisierung verbessern: Living Hotels setzt auf innovative Technologie
- Recycling wirtschaftlicher als Entsorgung: Bei gebrauchten Hotelmatratzen lässt sich eine Kostenfalle umgehen
- Eventnet revolutioniert mobile Konnektivität mit neuem Multi-LTE/5G-Case
Pressemitteilungen veröffentlichen – News lesen
Betreiben Sie Öffentlichkeitsarbeit im Web (online PR). Veröffentlichen Sie Pressemitteilungen und News online.
Pressemitteilungen und News manuell auf diversen Portalen verbreiten kostet viel Zeit. Diese Arbeit nimmt Ihnen der Presseverteiler Connektar ab. Der Content wird auch auf diesem Portal erscheinen. Jetzt den Presseverteiler kosten testen.
Kategorien auf Pressemitteilungen & News
Pressemitteilungen & News – Archiv
Presseportal für Pressemitteilungen & News