-
Wer als Autobesitzer vom Abgasskandal betroffen ist, der muss angesichts gesunkener Marktpreise für Dieselfahrzeuge oft hohe Wertverluste hinnehmen.
Oft scheuen aber selbst die Besitzer hochwertiger Fahrzeuge beispielsweise der Marken Porsche oder Audi das Kostenrisiko einer gerichtlichen Rechtsdurchsetzung. Viele Dieselfahrer haben daher ihre möglichen Ersatzansprüche noch nicht geltend gemacht – obwohl der Betrug mancher Hersteller mit „Thermofenster“ und Abschalteinrichtungen auch nach Einschätzung von Gerichten offenkundig erscheint.
Das Portal dieselgeld.com bietet Dieselfahrern einen risikofreien Rechtsservice zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.
Gerichtsurteile: gute Aussichten auf Schadenersatz
Bereits ergangene Urteile verschiedener Gerichte zeigen, dass die Erfolgsaussichten bei der Erhebung von Schadenersatzansprüchen gegen Automobilhersteller oder Fahrzeughändler derzeit sehr gut sind.
Zunächst verurteilte das Landgericht Stuttgart die Audi-AG und den Fahrzeughändler, wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung, Schadenersatz in Höhe von 53.889,35 Euro an den Käufer eines Audi A4 TDI mit 3-Liter-Dieselmotor zu leisten. Der Fahrzeughändler wurde zur Rücknahme des Diesel Fahrzeugs und zur Erstattung des Kaufpreises (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) verpflichtet (Urteil vom 08. Januar 2019, Aktenzeichen 7 O 265/18).
In zahlreichen weiteren Fällen wurden Automobilhersteller wegen Diesel „Schummel-Software“ bereits zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt – unter anderem durch das Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 24. September 2019, Az. 10 U 11/19), das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 10. September 2019, Az. 13 U 149/18) und das Oberlandesgericht Naumburg (Urteil vom 27. September 2019, Az. 7 U 24/19).
Was sollten Fahrer mit Dieselfahrzeugen jetzt tun?
Aufgrund der bereits vorliegenden Rechtsprechung sollten Besitzer von Dieselfahrzeugen einen Schadenersatzanspruch geltend machen. Dies gilt insbesondere für Fahrzeugtypen wie A5, A6 und Q5, die über einen 3-Liter-Dieselmotor verfügen, aber zum Beispiel auch für den VW Tiguan TDI und für Porsche-Fahrzeuge.
Über www.dieselgeld.com können Autobesitzer völlig risikolos und kostenfrei prüfen lassen,
– ob ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und
– wie hoch ein möglicher Schadenersatz realistisch ausfallen könnte.Das Portal kümmert sich auf Wunsch des Autofahrers durch Einschaltung erfahrener Rechtsanwälte um die rechtliche Durchsetzung der Ansprüche von Dieselfahrern. Bei dieser Vorgehensweise entstehen den Autofahrern keinerlei Prozesskosten. Nur bei erfolgreicher Durchsetzung eines Schadenersatzes erhält das Portal einen Anteil am Schadenersatz als Erfolgsvergütung.
Dieselfahrer sollten jetzt ihre Ansprüche über dieselgeld.com risikolos geltend machen, um eine eventuelle Verjährung zum Jahresende zu vermeiden und die derzeit vorteilhafte Rechtssprechung zum Schadenersatz bei unzulässigen Abschalteinrichtungen zu nutzen.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Dieselgeld.com
Herr Andre Görgen
Forstenrieder-Park-Str. 24
82131 Gauting
Deutschlandfon ..: 089/87589034
web ..: http://www.dieselgeld.com
email : anfrage@dieselgeld.comDie Sophokles GmbH, ein Anbieter von Prozessfinanzierungsmodellen, ist spezialisiert auf Klagen gegen große Konzerne. Bei der Prozessfinanzierung handelt es sich um die Finanzierung eines Rechtsstreites. Im Falle eines Erfolges erhält der Prozessfinanzierer den vorher vertraglich vereinbarten Anteil am erstrittenen Geld.
Sie haben keinerlei Vorkosten und tragen kein Risiko. Egal ob rechtsschutzversichert oder nicht. Die Sophokles GmbH kämpft zu Top-Konditionen für Sie.Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
Pressekontakt:
Sophokles GmbH
Herr Andre Görgen
Forstenrieder-Park-Str. 24
82131 Gautingfon ..: 089/87589034
web ..: http://www.sophokles-gmbh.de
email : info@sophokles-gmbh.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Unzulässige Abschalteinrichtung: Urteil gesprochen! Audifahrer erhält über 50.000 Euro Schadenersatz!
veröffentlicht am 13. Februar 2020 in der Rubrik Presse - News
Diese Pressemitteilung wurde 73 x angesehen • News-ID 79839
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Pressemitteilungen-News.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diese Pressemitteilung verlinken? Der Quellcode lautet:
Content Seite, Content veröffentlichen, Bekanntheitsgrad erhöhen, informieren,
Werben Informieren, News die ankommen, im Web, News, PR,
News im Internet, News veröffentlichen, Werbung online, Werbung,
Pressemitteilungen, Content Plattform, Imagewerbung, News schreiben,
Pressemitteilungen lesen, Pressemitteilung, Pressetext, Pressemitteilungen,
Pressetext schreiben, Pressemitteilung schreiben, Öffentlichkeitsarbeit,
Public Relation, Presseservice, Pressearbeit, Presseaussendungen, Presse Blog
Unzulässige Abschalteinrichtung: Urteil gesprochen! Audifahrer erhält über 50.000 Euro Schadenersatz!
Lesezeit dieser Pressemitteilung ca. 2 Minuten, 2 Sekunden
News-ID 79839
auf Pressemitteilung & News suchen
neuster Content auf diesem Portal
- ELA Container erhält den Niedersächsischen Außenwirtschaftspreis 2024
- frank. with benefits – extra Vitamine und Mineralstoffe in frank. Säften
- Cinesso präsentiert Cappuccino in über 200 Geschmacksrichtungen
- Dank unserem Service können Sie sich schnell und unkompliziert von Computermüll befreien.
- Willkommen im Frühling: Mit Heizstrahlern auch die Abende im Freien verbringen
- UV-Schutz im Frühjahr immer wichtiger!
- Pollenallergie-Bekämpfung mit maßgeschneiderten Pollenschutzgittern
- Jenseits von Kiew und Gaza
- Medigene AG veröffentlicht Geschäftszahlen und Business Update für Q1 2024
- Doppelbock-Anstich und Themen-Events im Mai auf Wasserschloss Mellenthin
Pressemitteilungen veröffentlichen – News lesen
Betreiben Sie Öffentlichkeitsarbeit im Web (online PR). Veröffentlichen Sie Pressemitteilungen und News online.
Pressemitteilungen und News manuell auf diversen Portalen verbreiten kostet viel Zeit. Diese Arbeit nimmt Ihnen der Presseverteiler Connektar ab. Der Content wird auch auf diesem Portal erscheinen. Jetzt den Presseverteiler kosten testen.
Kategorien auf Pressemitteilungen & News
Pressemitteilungen & News – Archiv
Presseportal für Pressemitteilungen & News