• Viele Bauvorhaben werden durch das Coronavirus lahmgelegt. Erfahren Sie mehr über baurechtliche und bauwirtschaftliche Fragen zu den Auswirkungen auf die Bau- und Planerverträge in unserem Webinar.

    Die Auswirkungen der Corona-Pandemie (Quarantäne, Schließung von Grenzen, Lieferengpässe, Preissteigerungen, etc.) führen dazu, dass einzelne Vertragsleistungen zumindest vorübergehend unmöglich oder erschwert werden. Im Einzelfall wird nachzuweisen sein, ob die Unmöglichkeit oder Erschwernis auf die Corona-Pandemie zurückzuführen ist.

    Das Einfordern sämtlicher Nachweise von Bauzeitverlängerungskosten und deren qualifizierte Prüfung werden regelmäßig zum Ergebnis führen, dass rechtliche und bauwirtschaftliche Anspruchsgrundlagen nicht vollständig prüfbar sind. Dies kann in der gegenwärtigen Sondersituation zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen bei den Baubeteiligten führen.

    Der Fokus des Webinars zu Baustillständen während der Corona-Krise liegt auf der Erarbeitung eines handhabbaren Rechenmodells als Verhandlungsgrundlage für Vertragsanpassungen. Es geht um Baustillstände oder Phasen mit erheblich eingeschränkter Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt, z.B. der erkennbaren Coronavirus-Verbreitung.

    Die Referenten erörtern die Grundsätze der Unmöglichkeit oder Störung der Geschäftsgrundlage und veranschaulichen grundlegende Systematiken von BGB-Bauverträgen und VOB-Bauverträgen zur Darlegung von Leistungsstörungen, Bauzeitverlängerungen und Entschädigungen.

    Termine:
    27. März 2020, 10:00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.15 Uhr
    sowie
    02. April 2020, 10:00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.15 Uhr

    Ihre Referenten:
    – Baurecht: Axel C. Sperling, Rechtsanwalt und Baurechtsexperte
    sowie
    – Bauwirtschaft: Henning Hager, ö.b.u.v. Sachverständiger für Bauwirtschaft, Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung mit Bauablaufstörungen einschl. Beschleunigungsmaßnahmen, Wirtschaftsmediator und Streitlöser DGA-Bau-Zert® für die Bau- und Immobilienwirtschaft

    Teilnehmerkreis:
    – Führungskräfte von öffentlichen und gewerblichen Auftraggebern
    – bauausführende Firmen
    – Projekt- und Bauleiter
    – Projektsteuerer
    – Architekten und Ingenieure

    Nach Buchung erhalten Sie die Login-Informationen für Ihre Teilnahme am Webinar. Bei Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an sperling@bvm-seminare.de.

    Zum Thema „Aufstellung und Prüfung des gestörten Bauablaufs am praktischen Beispiel“ hält die BVM auch ein Präsenzseminar – am 26.5.2020 in München/Ismaning.

    Weitere Seminare für die Bauwirtschaft finden Sie auf unserer Website.

    Wir freuen uns, Sie zu unseren Seminaren begrüßen zu dürfen.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    BVM Bauvertragsmanagement GmbH
    Frau Rosina Sperling
    Evastraße 4 a
    81927 München
    Deutschland

    fon ..: (089) 92 09 09-10
    web ..: http://www.bvm-seminare.de
    email : sperling@bvm-seminare.de

    Über BauVertragsManagement GmbH

    BVM in München steht für die kompetente Beratung in baurechtlichen und bauwirtschaftlichen Fragestellungen.

    In praxisnahen Seminaren vermitteln erfahrene Referenten, Baurechtsexperten und Sachverständige wichtiges Knowhow für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sie erfahren alles Aktuelle zu VOB/B, BGB-Bauvertragsrecht und Architektenrecht, Nachträgen und Bauablaufstörungen, Vergaberecht und HOAI sowie Projektmanagement.

    Die Geschäftsführerin, Rosina Th. Sperling hat sich auf außergerichtliche Streitbeilegung spezialisiert und bietet den Weiterbildungslehrgang zur Streitlöser/in DGA-Bau-Zert und die Qualifizierung zum Zertifizierten Wirtschaftsmediator.

    Weitere Informationen stellt die BVM BauVertragsManagement GmbH auf ihrer Webseite www.bvm-seminare.de zur Verfügung.

    Hinweis: Sie können diese Eventbeschreibung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

    Pressekontakt:

    BVM Bauvertragsmanagement GmbH
    Frau Rosina Sperling
    Evastraße 4 a
    81927 München

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    Webinar zu Baustillständen in der Corona-Krise am 27.3. und 2.4.20

    veröffentlicht am 24. März 2020 in der Rubrik Presse - News
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