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Gemeinsame Presseerklärung des Branchenverbands Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) und des Verbands der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA)
Berlin, 04.03.2022: Am 10.03.2017 trat das „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“, auch bekannt als „Cannabis als Medizin-Gesetz“ in Kraft. Vorausgegangen waren ein über 20 jähriger Einsatz vieler ehrenamtlicher Akteure, Fachleuten und insbesondere auch von Patientinnen und Patienten. Erst nachdem schwerkranke Patienten in zahlreichen jahrelangen Gerichtsverfahren Erlaubnisse zum Eigenanbau von medizinischen Cannabis erstritten, wurde der Bundestag aktiv und Beschloss einstimmig das Gesetzeswerk, das weltweit Vorbildcharakter hat.
Nach 5 Jahren Praxiserfahrung besteht nun für den BvCW & den VCA eindeutiger Reformbedarf. Die Hauptpunkte umfassen:
1. Die Abschaffung des Kriteriums der „Austherapiertheit“ [§ 31 Abs. 6 1a) SGB V], der die ärztliche Therapiefreiheit einschränkt
2. Die Reduzierung der Regressrisiken für A?rztinnen und A?rzte
3. Maßnahmen zur Reduzierung der hohen Ablehnungsquoten von ca. 40% bei der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen
4. Die Ersetzung des obligatorischen Genehmigungsvorbehaltes durch ein freiwilliges Genehmigungsverfahren
5. Die Schaffung eines sicheren Rechtsrahmen für nicht-berauschende Cannabinoide (vor allem Cannabidiol – CBD) und Definierung von Grenzwerten, ab denen cannabinoidhaltige Produkte als Heil- bzw. Arzneimittel gelten
6. Vereinheitlichung der Qualitätsanforderungen und deren Auslegung unter den 16 Bundesländern
7. Entlastung der Apotheken durch Reduzierung des Prüfaufwands
8. Öffentliche Forschungsförderung zu den medizinischen Einsatzmöglichkeiten von Cannabis als Medizin
Darüber hinaus fordern die Verbände die vollständige Offenlegung der anonymisierten Datensätze nach Abschluss der Begleiterhebung (Stichtag: 31.03.), sodass diese umfassend, unabhängig ausgewertet und analysiert werden kann.
„Das Gesetz war ein großer Schritt nach vorne, doch nun ist es Zeit für Nachbesserungen“, sagt Dr. Armin Prasch, BvCW-Präsidiumsmitglied & Fachbereichskoordinator für Medizinalcannabis beim BvCW. Dr. Christiane Neubaur, Geschäftsführerin des VCA stimmt zu und macht deutlich: „Der Zugang zu dieser Therapieform muss erleichtert werden und die Therapiehoheit der Ärzte muss geachtet werden zum Wohle von schwerkranken Patient*innen“. Beide Verbände sind zur Erreichung der erforderlichen Reformen im Austausch mit den zuständigen Fachleuten im Bundestag.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V.
Herr Jürgen Neumeyer
Marienstraße 30
10117 Berlin
Deutschlandfon ..: 0163 986 08 88
web ..: https://start.cannabiswirtschaft.de/
email : presse@cannabiswirtschaft.deSie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
Pressekontakt:
Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA)
Frau Dr. Christiane Neubaur
Flöz-Herrenbank-Straße 27
46119 Oberhausenfon ..: 0208 9912 9921
web ..: https://vca-deutschland.de
email : neubaur@vca-deutschland.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
5 Jahre Cannabis als Medizin Gesetz: fortschrittlich & reformbedürftig
veröffentlicht am 7. März 2022 in der Rubrik Presse - News
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