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Viele Eigentümer sind verunsichert -Welchen Energieausweis brauche ich für meine Immobilie?
Der Energieausweis ist seit 2007 durch die Energieeinsparverordnung (RnEV) bei einem Verkauf oder Vermietung einer Immobilie verpflichtend geworden.
Eigentümer von Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten können zwischen beiden Varianten frei wählen, wobei der Verbrauchsausweis einfacher zu beantragen und immer günstiger ausgestellt wird.
Es gibt den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis:Der Verbrauchsausweis zeigt den tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes an. Hierfür werden die Verbräuche der letzten drei Jahre herangezogen und der durchschnittliche Energieverbrauch pro Quadratmeter und Jahr errechnet. Der Verbrauchsausweis ist günstiger als der Bedarfsausweis, da weniger Daten erhoben und ausgewertet werden.
Im Bedarfsausweis werden alle Energierelevanten Daten zum Gebäude erfasst und bewertet. Hier fließen auch Daten zu der Isolationfähigkeit der Fassade, Fenster und Türen mit ein. Auch die Heizungsanlage, Warmwasserversorgung, Lüftung und die Gebäudenutzung werden berücksichtigt.
Eigentümer von Wohngebäuden ab 5 Wohneinheiten können frei wählen und Immobilien mit bis zu 4 Wohneinheiten können frei wählen, wenn der Bauantrag für das Gebäude nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder bei älteren Häusern, bei denen der energetische Standard der ersten Wärmeschutzverordnung 1977 eingehalten, oder nachträglich durch Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht wurde.
Achtung: Für Neubauten und ältere Immobilien mit bis zu 4 Wohneinheiten, welche vor 1977 gebaut wurden, ist generell ein Bedarfsausweis nötig!
Wichtige Änderungen beim Energieausweis seit Mai 2021
Der neue Energieausweis muss seit Mai 2021 den Anforderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen. Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Änderungen aufgelistet:
* Die Energieeffizienzklasse reicht nun von A+ -also sehr energieeffizient- bis H -wenig energieeffizient- .
* Der Energiebedarf oder der Energieverbrauch des Gebäudes werden künftig in Kilowattstunden pro Quadratmeter / Jahr angegeben.
* Neuerdings werden Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes mit angegeben.
* Der neue Energieausweis enthält eine Registriernummer, die zur stichprobenartigen Kontrolle der Ausweise verwendet werden kann.
* Zukünftig muss auch ein Bild des Gebäudes im Energieausweis enthalten sein.GUT ZU WISSEN: Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, so müssen Sie bereits bei einer Besichtigung den Energieausweis vorlegen können. Andernfalls könnte ein empfindliches Bußgeld drohen.
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Nutzen Sie die kostenlose Wertermittlung für Ihre Immobilie.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
FINEST REAL ESTATE GmbH
Herr Holger Vogt
Am Kaiserkai 69
20457 Hamburg
Deutschlandfon ..: 040/950 64 06-0
fax ..: 040/950 64 06-1
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Das Einmaleins beim Energieausweis und Änderungen des GEG
veröffentlicht am 30. März 2023 in der Rubrik Presse - News
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