-
Der BGH erkennt nun auch die lange von ihm verweigerten Schadensersatzansprüche von Dieselkunden bei Fahrzeugen mit „Thermofenstern“ an. Mehr dazu erfahren Sie in der folgenden Pressemitteilung.
In seiner allgemein mit Spannung erwarteten mündlichen Verhandlung vom 08.05.2023 stellte der „Dieselsenat“ des Bundesgerichtshofs gestern klar, dass er sich durch die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zum drittschützenden Charakter von Zulassungsvorschriften gebunden sieht und deshalb voraussichtlich auch den Eigentümern und Haltern von Dieselfahrzeugen mit sog. „Thermofenstern“ einen Schadensersatzanspruch gewähren wird. „Thermofenster“ sind unzulässige Abschalteinrichtungen, die auch bei gänzlich üblichen Temperaturen die Abgasreinigung herunterregeln.
Verbaut wurden sie insbesondere von Mercedes. Die Entscheidung betrifft aber auch Audi, Porsche und andere Hersteller, die nun auch wegen bloßer Fahrlässigkeit deliktisch haften (§ 823 Abs. 2 BGB iVm. den Zulassungsvorschriften).
Zu der Frage, wie der Schadensersatz zu berechnen ist, konnte sich der „Dieselsenat“ noch nicht abschließend äußern. Er stellte einen „Differenzhypothesenvertrauensschadensersatz“ in den Raum, dessen Berechnung allerdings noch unklar ist. Die abschließende Entscheidung des BGH ist terminiert auf den 26.06.2023.
Hinzu kommt, dass der Ex-Audi Chef Rupert Stadler in seinem Strafverfahren jüngst ein Geständnis ankündigte und weitere leitende technische Mitarbeiter der Audi AG ihre Kenntnis von den Abschalteinrichtungen und ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit bereits vor Gericht eingeräumt haben, sodass gegen Audi und Porsche auch die lange vom BGH verweigerten Ansprüche aus sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung (§ 826 BGB) gegeben sein dürften.
Diese Schadensersatzansprüche der Eigentümer und Halter von Dieselfahrzeugen können – nach Wahl des jeweiligen Klägers – sowohl den in ihrer jeweiligen Berechnung feststehenden „großen Schadensersatz“ als auch den „kleinen Schadensersatz“ zum Gegenstand haben.
Allgemein wird deshalb mit einer 2. Klagewelle gegen die Hersteller von Dieselfahrzeugen gerechnet.
Unter der Webseite https://dieselskandal.rechtsanwalt-seibert.de/ haben Eigentümer und Halter von Dieselfahrzeugen die Möglichkeit, ihren Anspruch auf Schadensersatzansprüche durch SeibertLink, Rechtsanwälte Steuerberater, PartG mbB prüfen zu lassen.
Durch das neue Urteil des EuGH vom 21.03.2023 und die nach der oben wiedergegebenen mündlichen Verhandlung des BGH vom 08.05.2023 zu erwartende Rechtsprechungsänderung der deutschen Gerichte erhöhen sich die Chancen für die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Mercedes, Audi, Porsche und die anderen Hersteller enorm.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
SeibertLink, Rechtsanwälte Steuerberater, PartG mbB
Herr RA Dr. Holger Seibert LL.M.
Rotebühlplatz 19
70178 Stuttgart
Deutschlandfon ..: +49 711 6666 815
web ..: https://dieselskandal.rechtsanwalt-seibert.de/
email : Holger.Seibert@seibertlink.deDr. Holger Seibert, LL.M. ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht sowie Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 35 Jahren Erfahrung als Gründungspartner der PartG mbB SeibertLink, Rechtsanwälte Steuerberater, und als Gesellschafter-Geschäftsführer der SeibertLink Steuerberatungsgesellschaft mbH in Stuttgart.
Er promovierte bei Professor Dr. Fritz Rittner an der Universität Freiburg mit einer Arbeit zum Recht der Kapitalgesellschaften und veröffentlicht seit Jahrzehnten Bücher und hält Vorträge zu Themen des Steuer- und Bank- und Kapitalmarktrechts.
Pressekontakt:
SeibertLink, Rechtsanwälte Steuerberater, PartG mbB
Herr RA Dr. Holger Seibert LL.M.
Rotebühlplatz 19
70178 Stuttgartfon ..: +49 711 6666 815
web ..: https://dieselskandal.rechtsanwalt-seibert.de/
email : Holger.Seibert@seibertlink.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Der BGH erkennt nun die Schadensersatzansprüche von Dieselkunden bei Fahrzeugen mit „Thermofenstern“ an
veröffentlicht am 13. Mai 2023 in der Rubrik Presse - News
Diese Pressemitteilung wurde 3 x angesehen • News-ID 120017
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Pressemitteilungen-News.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diese Pressemitteilung verlinken? Der Quellcode lautet:
Content Seite, Content veröffentlichen, Bekanntheitsgrad erhöhen, informieren,
Werben Informieren, News die ankommen, im Web, News, PR,
News im Internet, News veröffentlichen, Werbung online, Werbung,
Pressemitteilungen, Content Plattform, Imagewerbung, News schreiben,
Pressemitteilungen lesen, Pressemitteilung, Pressetext, Pressemitteilungen,
Pressetext schreiben, Pressemitteilung schreiben, Öffentlichkeitsarbeit,
Public Relation, Presseservice, Pressearbeit, Presseaussendungen, Presse Blog
Der BGH erkennt nun die Schadensersatzansprüche von Dieselkunden bei Fahrzeugen mit „Thermofenstern“ an
Lesezeit dieser Pressemitteilung ca. 2 Minuten, 0 Sekunden
News-ID 120017
auf Pressemitteilung & News suchen
neuster Content auf diesem Portal
- Fliegengitter: Setzen Sie auf Erfahrung!
- Die Aktualität der Werte der Samurai
- Sierra Madre nimmt den Handel an der TSX Venture Exchange am Montag, den 5. Juni 2023 wieder auf
- ISIDOR Produkte: Alles Natur
- Lithium und Kobalt – Metalle der grünen Zukunft
- Neuerungen im Sommer: Ende der Leuchtstofflampe zum 25. August 2023
- Positive Preisaussichten für Uran
- Mit Agile Sprints Deine Produktentwicklung optimieren
- Agriversa.org – Die Milchkuh ist nicht das Klimaproblem
- Asep Inc. meldet bahnbrechende KI- Technologie zur schnellen Diagnose von Sepsis und verbesserten Superbug-Therapien
Pressemitteilungen veröffentlichen – News lesen
Betreiben Sie Öffentlichkeitsarbeit im Web (online PR). Veröffentlichen Sie Pressemitteilungen und News online.
Pressemitteilungen und News manuell auf diversen Portalen verbreiten kostet viel Zeit. Diese Arbeit nimmt Ihnen der Presseverteiler Connektar ab. Der Content wird auch auf diesem Portal erscheinen. Jetzt den Presseverteiler kosten testen.
Kategorien auf Pressemitteilungen & News
Pressemitteilungen & News – Archiv
Presseportal für Pressemitteilungen & News