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Durch das Wachstumschancengesetz und die neuen Bemessungsgrundlagen für die Forschungszulage können sich KMU jährlich bis zu 3,5 Mio. EUR an steuerlichen Vorteilen sichern.
Gute Nachrichten für Unternehmen in Deutschland! Das kürzlich verabschiedete Wachstumschancengesetz bringt bedeutende Änderungen bei der steuerlichen Forschungszulage mit sich, die das Potenzial haben, Forschung und Entwicklung (F&E) erheblich zu fördern.
Was ändert sich für Unternehmen?
Die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage wird von bisher 4 Mio. EUR auf 10 Mio. EUR jährlich erhöht. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bekommen davon ab sofort 35 % auf ihre förderfähigen Aufwendungen erstattet. Größere Unternehmen erhalten 25 %. Außerdem können externe Forschungsaufträge neuerdings zu 70 % (bisher 60 %) berücksichtigt werden. Um die Forschungszulage auch für Einzelunternehmer:innen attraktiver zu gestalten, wird der förderfähige Wert der geleisteten Arbeitsstunde für die Eigenleistungen von 40 EUR auf 70 EUR je Arbeitsstunde angehoben. Durch die neue Forschungszulage können sich KMU so jährlich bis zu 3,5 Mio. EUR an steuerlichen Vorteilen sichern.
Vier Vorteile für Ihr Unternehmen durch die Forschungszulage
* Finanzielle Entlastung: Die Forschungszulage ermöglicht es Unternehmen, einen Teil ihrer Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zurückzuerhalten. Dies führt zu einer finanziellen Entlastung, da die Kosten für Personal, Material und externe Dienstleistungen reduziert werden, was es Unternehmen ermöglicht, mehr Ressourcen in ihre Innovationsprojekte zu investieren.
* Investitionen in Innovation: Durch die Erstattung von F&E-Kosten ermöglicht es die Forschungszulage Unternehmen, mehr in innovative Technologien, Produkte und Dienstleistungen zu investieren. Dies fördert die Entwicklung neuer Lösungen und ermöglicht es Unternehmen, sich auf dem Markt zu differenzieren und Wettbewerbsvorteile zu erlangen.
* Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Indem die Forschungszulage Unternehmen finanziell unterstützt, um in Forschung und Entwicklung zu investieren, trägt sie dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Unternehmen können neue Technologien erforschen und auf den Markt bringen, was es ihnen ermöglicht, führend in ihren jeweiligen Branchen zu werden und sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
* Förderung von Wachstum und Beschäftigung: Die Forschungszulage kann dazu beitragen, das Wachstum von Unternehmen zu fördern und Arbeitsplätze zu schaffen, indem sie Anreize für Investitionen in Forschung und Entwicklung schafft. Dies trägt zur Stärkung der Wirtschaft bei und fördert die Innovation und das Unternehmertum.Ein Schritt in die Zukunft
Die Änderungen im Wachstumschancengesetz bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Investitionen in F&E zu steigern und somit Innovationen voranzutreiben. Mit der erhöhten Bemessungsgrundlage und den verbesserten Erstattungssätzen wird es für Unternehmen attraktiver, in zukunftsweisende Technologien und Verfahren zu investieren.
Das Wachstumschancengesetz zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft am Standort Deutschland zu stärken. Es ist ein klares Signal an Unternehmen, dass Investitionen in Forschung und Entwicklung nicht nur gewünscht, sondern auch finanziell unterstützt werden.
Unser Fazit zur neuen Forschungszulage und zum Wachstumschancengesetz
Mit dem neuen Gesetz werden Unternehmen ermutigt, entschlossen in die Zukunft zu blicken und die Weichen für nachhaltiges Wachstum und Innovation zu stellen. Als Fördermittelberatung mit langjähriger Erfahrung in der Beantragung der Forschungszulage unterstützen wir Ihr Unternehmen gerne, die neuen Möglichkeiten zu nutzen und Ihre Projekte auf das nächste Level zu bringen!
Wie wir Sie unterstützen können:
Die Innovationsberater:innen der IWS GmbH sind Expert:innen für Innovation, Technologie und Fördermittel. Durch eine Fördermittelberatung unterstützen wir Sie dabei, Ihr Unternehmen zukunftssicher aufzustellen und neue Potenziale frühzeitig zu erkennen.
Unser Service umfasst die Identifikation förderfähiger F&E-Vorhaben, die Beantragung der F&E-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) sowie die Beantragung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt. Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen und bieten eine digitale Nachweisführung des Fortschritts Ihrer F&E-Projekte. Dabei setzen wir auf kostengünstige und erfolgsbasierte Lösungen, ohne langfristige Vertragsbindungen.
Kontaktieren Sie uns bei Fragen zur neuen Forschungszulage und zum Wachstumschancengesetz gerne ganz unverbindlich. Wir bieten Ihnen eine fundierte Einschätzung Ihres Projekts und prüfen, wie hoch die Steuergutschrift pro Jahr voraussichtlich ausfällt.
040 3600 663-0
mail@iws-nord.de
www.iws-nord.deVerantwortlicher für diese Pressemitteilung:
IWS Innovations- und Wissensstrategien GmbH
Frau Carmen Schulte
Deichstraße 29
20459 Hamburg
Deutschlandfon ..: 04036006630
fax ..: 040360066320
web ..: https://www.iws-nord.de/
email : mail@iws-nord.deDie Innovationsfähigkeit mittelständischer Unternehmen ist der Schlüsselfaktor für Wachstum und Beschäftigung. Viele dieser Unternehmen sind Weltmarktführer mit Hightech-Produkten in bestimmten Marktnischen oder in Zulieferketten für große Unternehmen. IWS steht für den Technologie- und Wissenstransfer zwischen Industrie und Spitzenforschung und agiert branchenübergreifend dort, wo Innovation entsteht. Wir arbeiten in mehreren Technologienetzwerken mit Unternehmen und Forschungseinrichtungen zusammen, die den Nukleus für die gemeinschaftliche Entwicklung hochinnovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen darstellen. Wir machen Ihre innovativen Ideen marktfähig!
Pressekontakt:
IWS Innovations- und Wissensstrategien GmbH
Herr Patrick Zessin
Deichstraße 29
20459 Hamburgfon ..: 040360066315
email : mail@iws-nord.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Die neue Forschungszulage: Bis zu 3,5. Mio Euro Steuergutschrift pro Jahr erhalten
veröffentlicht am 31. Mai 2024 in der Rubrik Presse - News
Diese Pressemitteilung wurde 89 x angesehen • News-ID 131170
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