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Stiftungsexperte Thorsten Klinkner stellt die Bedeutung der Doppelstiftung heraus. Damit können Eigentümer das Vermögen erhalten, die Familie fördern und gemeinnützige Zwecke unterstützen.
Für viele Unternehmer sind wirtschaftlicher Erfolg der Gesellschaft und die finanzielle Unabhängigkeit der Familie nicht die alleinigen Motoren für die unternehmerische Tätigkeit. Ebenso wird die Verantwortung für die Mitarbeiter und die Gesellschaft gefördert. „Das spüren wir in der Beratung von Unternehmerfamilien immer wieder. Die wirtschaftliche Solidität des Unternehmens und dessen transgenerationaler Erhalt ohne Zersplitterung sind entscheidend, aber der Gesellschaft etwas zurückzugeben ist es genauso“, sagt Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner, Geschäftsführer der UnternehmerKompositionen GmbH (www.unternehmerkompositionen.com) aus Meerbusch bei Düsseldorf. Der Stiftungsexperte berät und begleitet mit seinem Team Familienunternehmer und Investoren vorrangig bei der Gründung von Familienstiftungen. Bislang haben die UnternehmerKompositionen mehr als 70 Stiftungsprojekte im deutschsprachigen Raum umgesetzt.
Dazu gehören auch mehrere Doppelstiftungen, die genau diese beiden Aspekte in den Vordergrund rücken. „Die Doppelstiftung wird aus einer Familienstiftung und einer gemeinnützigen Stiftung kombiniert. Die Familienstiftung sichert dabei in der Regel insbesondere die Fortgeltung des Stifterwillens innerhalb des Unternehmens gerade auch hinsichtlich der Unternehmensphilosophie und dem allgemeinen Management und vertritt die vermögensmäßigen Interessen der Familie. Die gemeinnützige Stiftung dient dem sozialen und/oder gesellschaftlichen Engagements der Stifterfamilie“, erläutert Thorsten Klinkner.
Bei der Doppelstiftung wird das Unternehmen teilweise auf eine Familienstiftung und teilweise auf eine gemeinnützige Stiftung übertragen. Die gemeinnützige Stiftung hält in dieser Konstellation den größeren Anteil am Unternehmen, die Familienstiftung wiederum kontrolliert nur so viele Anteile, wie unmittelbar benötigt werden, um die satzungsgemäßen Zwecke der Familienstiftung zu erfüllen, also vor allem die finanzielle Versorgung der Familie.
Der gemeinnützige Teil in der Konstellation erhält Geld aus dem Unternehmen, das dann wiederum für die Erreichung der satzungsgemäßen Ziele verwendet wird. „Dieser philanthropische Teil ist für viele Unternehmer eine hohe Motivation für die Errichtung einer Doppelstiftung. Sie können ihre gemeinnützigen Vorstellungen damit rechtlich und steuerlich gefördert und geschützt entwickeln und entfalten. Der Stifter-Unternehmer entscheidet selbst, was mit dem Geld passiert. Er kann internationale Projekte für Kinder fördern, sich in der Wissenschaft engagieren, sich lokal für pflegebedürftige Menschen einsetzen oder, oder, oder“, beschreibt Thorsten Klinkner den Ansatz.
Die Erträge können in beliebiger Aufteilung in die Familienstiftung und die gemeinnützige Stiftung fließen. Auf eine gemeinnützige Stiftung kann die Vermögenssubstanz ohne gestalterische Maßnahmen schenkungsteuerfrei übertragen werden. Ebenso sind die Erträge der gemeinnützigen Stiftung steuerfrei. Der Stifter kann die Vermögensausstattung in seiner privaten Steuererklärung als Spende steuermindernd gelten machen, bei Spenden in den Vermögensstock der Stiftung (Stammkapital) bis zu einem Betrag von einer Million Euro beziehungsweise bis zu zwei Millionen Euro bei Ehepartnern.
„Zudem kann der Stifter als Unternehmer seinen Namen an die von ihm geförderten gemeinnützigem Projekte koppeln. Damit geht in der Regel ein enormer Imagegewinn einher, der die Reputation des Stifters und des Unternehmens langfristig steigert“, weiß Thorsten Klinkner aus der Beratungspraxis. Für ihn ist die Doppelstiftung ein herausragendes Vehikel, um in einem Schritt ein Vermögen für die Zwecke der Familie und bestimmten gemeinnützigen Zwecken zu übertragen. Wichtig: „Wie jede andere Stiftung auch benötigt die Konzeption Zeit und eingehende strategische, rechtliche und steuerliche Gestaltung. Erst dann entsteht eine Stiftungsstrategie, die über die Jahrzehnte tragfähig ist.“
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
UnternehmerKompositionen GmbH
Herr Rechtsanwalt/Steuerberater Thorsten Klinkner
Am Meerkamp 26
40667 Meerbusch
Deutschlandfon ..: 02132 9157490
web ..: http://www.unternehmerkompositionen.de
email : thorsten.klinkner@unternehmerkompositionen.deÜber UnternehmerKompositionen
Die UnternehmerKompositionen Rechtsberatungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft mbH ist ein von Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner geführtes Beratungsunternehmen mit Sitz in Meerbusch, das sich auf die Entwicklung Stiftungs-Strategien für Familien, Investoren und Unternehmen aller Branchen und Größen spezialisiert hat. Unter der Vision „Wir geben Ruhe und Sicherheit zur Gestaltung des Wesentlichen“ entwickeln die UnternehmerKompositionen individuelle, sinnstiftende Konzepte, die die ganz persönlichen Motive und Anforderungen des Gründers genauso berücksichtigt wie die Bedürfnisse der Familie, die unternehmerische Nachfolgeplanung und die Vermögenssteuerung ganz allgemein. Der Fokus der Gesellschaft liegt vor allem darauf, individuelle Lebenssituationen zu reflektieren, Entscheidungen zu treffen und Prozesse zu begleiten. Denn Gutes will auch gut getan werden. Die UnternehmerKompositionen unterstützen Unternehmer und Investoren zudem dabei, für ihre Ertragsquelle langfristige und zukunftsorientierte Eigentümerstrukturen zu schaffen, die über die Generationen hinweg den Fortbestand eines Unternehmens oder Investmentportfolio vor Fremdeinflüssen und Nachfolgeproblematiken absichern und dadurch erhalten können. Weitere Informationen unter: www.unternehmerkompositionen.com
Pressekontakt:
Dr. Patrick Peters – Klare Botschaften
Herr Dr. Patrick Peters
Heintgesweg 49
41239 Mönchengladbachfon ..: 0170 5200599
web ..: http://www.pp-text.de
email : info@pp-text.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Doppelstiftung kombiniert Familienstiftung und gemeinnützige Stiftung
veröffentlicht am 20. April 2019 in der Rubrik Presse - News
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