• Wer erfolgreich eine Marke eintragen lassen möchte, sollte dies mit Spezialisten tun. So werden die Markeneintragung und das Geschäftsmodell ein Erfolg!

    BildWer einen Namen, ein Logo oder einen Slogan langfristig nutzen will, sollte frühzeitig über Markenschutz nachdenken. Die Eintragung einer Marke ist oft der entscheidende Schritt, um aus einer Idee ein rechtlich geschütztes Asset zu machen – und um sich gegen Nachahmer, Verwechslungen und spätere Umbenennungen abzusichern. Wir sind LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte aus München und erläutern nachfolgend praxisnah, wie die Markeneintragung funktioniert, welche Fallstricke typisch sind und wann welche Schutzstrategie sinnvoll ist.

    Marke eintragen – das Wichtigste in Kürze

    Markenrecherche: Vor der Anmeldung prüfen, ob identische/ähnliche ältere Rechte existieren – sonst drohen Widerspruch, Kosten und Neustart.

    Markenform wählen: Wortmarke, Bildmarke oder Wort-/Bildmarke – je nach Ziel kann auch eine Kombination sinnvoll sein.

    Klassen festlegen: Schutz gibt es nur für die ausgewählten Waren-/Dienstleistungen (Nizza-Klassifikation, insgesamt 45 Klassen).

    DPMA-Verfahren: Anmeldung i. d. R. online; das DPMA prüft vor allem formale Punkte und absolute Schutzhindernisse.

    Widerspruchsfrist: Nach Veröffentlichung können Inhaber älterer Marken innerhalb von 3 Monaten Widerspruch einlegen.

    Schutzdauer & Überwachung: Nach Eintragung gilt Schutz (typisch) 10 Jahre ab Anmeldetag – Kollisionen mit neuen Marken müssen Sie selbst im Blick behalten.

    International denken: Je nach Geschäftsmodell ist nationaler, EU-weiter oder internationaler Schutz (WIPO/IR-Marke) sinnvoll.

    Was ist eine Marke – und warum lohnt sich die Eintragung?

    Eine Marke ist ein Kennzeichen, das Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen unterscheidet. Rechtsgrundlage ist § 3 MarkenG.
    Der Kernvorteil: Mit der Eintragung werden Sie Markeninhaber und erhalten ein ausschließliches Recht an der Marke. Sie können Dritten die Nutzung untersagen oder Nutzungsrechte (z. B. Lizenzen) erteilen.

    Gerade im digitalen Wettbewerb (Websites, Social Media, Online-Shops, Plattformen) ist der Markenname häufig der wichtigste Wiedererkennungsanker. Umso teurer wird es, wenn später Konflikte auftreten und ein Rebranding nötig wird.

    Welche Markenarten gibt es – und welche passt zu welchem Ziel?

    1) Wortmarke

    Die Wortmarke schützt das Wort an sich (z. B. Unternehmensname, Produktname, Claim) – unabhängig davon, wie es später grafisch dargestellt wird. Das ist besonders flexibel für Marketing, Website, Verpackung und Kampagnen.

    2) Bildmarke

    Die Bildmarke schützt grafische Elemente (Logo/Symbol). Der Schutz bezieht sich auf die visuelle Gestaltung, nicht auf das Wort. Sinnvoll, wenn das Logo einen starken Wiedererkennungswert hat.

    3) Wort-/Bildmarke

    Die Wort-/Bildmarke schützt die konkrete Kombination aus Text und grafischer Gestaltung (z. B. Name in bestimmter Schrift/Logo-Lockup). Vorteil: Absicherung eines einheitlichen Markenauftritts – Nachteil: Schutz ist stärker an die konkrete Gestaltung gebunden.

    Unsere typische Empfehlung aus der Praxis: Häufig ist eine Wortmarke als „Basis“ strategisch stark (maximale Flexibilität). Je nach Branding kann zusätzlich eine Wort-/Bildmarke oder Bildmarke sinnvoll sein, um den visuellen Auftritt abzusichern.

    Schritt für Schritt: Wie läuft die Markeneintragung ab?

    Schritt 1: Markenkreation – ein unterscheidungskräftiger Name

    Am Anfang steht ein Zeichen, das zum Unternehmen passt und sich am Markt abgrenzt. Ziel ist ein markenfähiger Name/Begriff, der nicht rein beschreibend ist und sich rechtlich gut durchsetzen lässt.

    Schritt 2: Waren- und Dienstleistungen festlegen (Nizza-Klassifikation)

    Markenschutz ist nicht „allgemein“, sondern immer an Waren und Dienstleistungen gebunden. Bei der Anmeldung wählen Sie aus insgesamt 45 Nizza-Klassen die passenden Bereiche aus.

    Wichtig: Zu viele Klassen können teuer werden – und riskant: Wird eine Klasse nach fünf Jahren nicht benutzt, kann das Löschungsrisiken in dieser Klasse auslösen.

    Schritt 3: Markenrecherche – Konflikte vermeiden

    Eine Recherche ist aus unserer Sicht der zentrale Risikofilter. Es geht darum, identische oder verwechselbar ähnliche ältere Marken (und teils auch Unternehmenskennzeichen) zu identifizieren – immer im Zusammenhang mit den relevanten Klassen.

    Die Recherche startet oft mit Google, muss aber für eine belastbare Einschätzung regelmäßig Registerrecherchen in nationalen und internationalen Datenbanken umfassen (z. B. DPMAregister, EUIPO, WIPO etc.).

    Schritt 4: Anmeldung beim Markenamt (DPMA)

    In Deutschland erfolgt die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) – online oder per Formular/Post. Online ist in der Praxis meist schneller und einfacher.

    Für die Anmeldung sind u. a. erforderlich: Anmelderdaten, Klassen, Markendarstellung/Formatvorgaben und ggf. zusätzliche Anforderungen je nach Markenart.

    Schritt 5: Prüfung durch das DPMA – absolute Schutzhindernisse

    Das DPMA prüft nach der Anmeldung insbesondere absolute Schutzhindernisse (z. B. fehlende Unterscheidungskraft, Freihaltebedürfnis, Verstoß gegen die guten Sitten) nach § 8 MarkenG. Relative Schutzhindernisse (Konflikte mit älteren Marken) prüft das DPMA hingegen nicht automatisch – genau deshalb ist die Vorabrecherche so wichtig.

    Schritt 6: Eintragung, Veröffentlichung, Widerspruchsfrist

    Bei erfolgreicher Prüfung wird die Marke eingetragen und veröffentlicht. Danach läuft eine Widerspruchsfrist von 3 Monaten, in der Inhaber älterer Rechte Widerspruch erheben können.

    Schritt 7: Schutzdauer, Verlängerung und Markenüberwachung

    Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist die Marke typischerweise 10 Jahre ab dem Anmeldetag geschützt (verlängerbar). Gleichzeitig gilt: Das Amt überwacht nicht automatisch neue Kollisionsmarken – Markeninhaber sollten daher eine Überwachungsstrategie haben.

    Was kostet es, eine Marke eintragen zu lassen – und wie lange dauert es?

    Die Gesamtkosten setzen sich aus Amtsgebühren und – falls beauftragt – Anwaltskosten zusammen.

    Für Deutschland nennt das DPMA im Grundfall (elektronische Anmeldung) 290 EUR für bis zu drei Klassen, jede weitere Klasse 100 EUR. Als grobe Orientierung wird für eine EU-Marke häufig ein Basisbetrag um ca. 850 EUR genannt (je nach Ausgestaltung/Umfang).

    Zur Dauer: In der Praxis wird für die Bearbeitung häufig ein Zeitraum von 6 bis 12 Monaten genannt; in Deutschland wird zudem teils „bis zu 8 Monate“ als typischer Richtwert erwähnt.

    Häufige Fehler aus der Praxis – und wie man sie vermeidet

    Anmeldung ohne belastbare Recherche: Das kann zu Widerspruchsverfahren, Mehrkosten und im schlimmsten Fall zur Unbenutzbarkeit des Zeichens führen.

    Falsche/zu breite Klassenwahl: Zu wenig Schutz kann gefährlich sein – zu viel kann unnötig teuer werden und später Löschungsrisiken auslösen.

    Verwechslung von Markenformen: Wer nur eine Wort-/Bildmarke anmeldet, schützt nicht automatisch das Wort allein – das kann später bei Rebrandings oder variablen Logo-Setups wehtun.

    Nach Eintragung „abhaken“: Ohne Überwachung kann es passieren, dass kollidierende Marken „durchrutschen“ und sich Risiken verfestigen.

    National, EU oder international? Der richtige Schutzumfang

    Neben dem nationalen Schutz kann je nach Geschäftsmodell ein EU-weiter oder internationaler Markenschutz sinnvoll sein. Für die internationale Registrierung (IR-Marke) wird in der Regel eine Basismarke vorausgesetzt; die Anmeldung läuft über das nationale Amt (in Deutschland: DPMA) und wird anschließend an die WIPO weitergeleitet. Danach haben die ausgewählten Länder typischerweise bis zu 18 Monate Zeit, um zu widersprechen.

    Kann man eine Marke ohne Anwalt eintragen?

    Ja – die Anmeldung ist grundsätzlich auch ohne anwaltliche Vertretung möglich. Gleichzeitig besteht ohne professionelle Unterstützung häufig das Risiko, eine ältere Marke zu verletzen oder die Anmeldung strategisch ungünstig aufzusetzen (z. B. Recherche, Klassen, Schutzumfang). Das kann später deutlich teurer werden als eine saubere Vorarbeit.

    Fazit: Markeneintragung ist Investitionsschutz – nicht Bürokratie

    Eine eingetragene Marke ist nicht nur „Papier“, sondern ein wirtschaftlicher Vermögenswert: Sie stärkt die Marktposition, schützt vor Nachahmung und schafft die Grundlage für Lizenzmodelle oder Franchising. Gleichzeitig ist das Verfahren detailreich: Recherche, Klassen, Markenform und Strategie müssen zusammenpassen.

    Wenn Sie eine Marke eintragen lassen möchten: Wir unterstützen Unternehmen bundesweit bei Markenrecherche, Markenstrategie, Anmeldung (DPMA/EU/international) sowie bei Widersprüchen und Durchsetzung von Markenrechten.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte
    Daniel Loschelder
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    Wir sind eine hochspezialisierte Wirtschaftskanzlei mit den Schwerpunkten Markenrecht, Wettbewerbsrecht, IT-Recht, Designrecht, Medienrecht und Urheberrecht. Seit 2011 vertreten wir kreative Köpfe aus den unterschiedlichsten Branchen. Von Softwareunternehmen, Modelabels, Elektronikunternehmen, Schokoladenherstellern, Schmuckdesignern, Sportlern bis hin zu Influencern, begleiten wir unsere Mandanten auf dem Weg von der ersten Idee bis zum finalen Produkt und kümmern uns um dessen langfristigen Schutz.

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    Marke eintragen lassen mit Erfolg: so geht’s!

    veröffentlicht am 4. März 2026 in der Rubrik Presse - News
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