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Wer eine LED- oder Energiesparlampe falsch entsorgt, beispielsweise im Restmüll oder Hausmüll, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen.
Die Bußgelder variieren von Bundesland zu Bundesland und werden von der kommunalen Abfallwirtschaft vergeben. Grund dafür ist, dass diese Lampenarten einen hohen Bestandteil von wiederverwendbaren Materialen und teilweise Schadstoffe beinhalten. Mit einer Abgabe in einer Sammelbox im Handel oder auf dem Wertstoffhof können bis zu 90% der Lampenbestandteile recycelt werden. Damit werden nicht nur Portemonnaie, sondern auch kostbare Ressourcen geschont.
Bundesweit stellt Lightcycle Verbraucher*innen tausende Sammelstellen für ein umweltfreundliches Lampen-Recycling zur Verfügung. Die nächste Sammelstelle in der Nähe finden Verbraucher*innen unter www.sammelstellensuche.de.
Lightcycle führt die gesammelten Lampen und Leuchten einem fachgerechten und gesetzeskonformen Recycling zu, wodurch die Wiederverwertung wertvoller Rohstoffe sichergestellt wird. Mehr Informationen finden Sie unter www.lightcycle.de, die nächstgelegene Großmengen- und Kleinmengen-Sammelstelle unter www.sammelstellensuche.de. Lightcycle ist als beauftragter Dritter berechtigt, ausgediente Lampen und Leuchten zurückzunehmen. Kleine Mengen an Altlampen gehören in Sammelboxen im Handel oder auf den Wertstoffhof. Größere Mengen ab 50 Stück können an den Lightcycle Großmengensammelstellen abgegeben werden. Bei Sanierungsprojekten bietet Lightcycle eine Containergestellung und Direktabholung zur fachgerechten Entsorgung an.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
Frau Pauline Beier
Elsenheimerstr. 55a
80687 München
Deutschlandfon ..: Tel.: +49 (0)30 61 002117
web ..: https://www.lightcycle.de
email : redaktionsbuero@lightcycle.deÜber Lightcycle
Lightcycle ist ein nicht gewinnorientiertes Gemeinschaftsunternehmen führender Lichthersteller und organisiert bundesweit die Rücknahme ausgedienter Leuchtstoffröhren, LED- und Energiesparlampen sowie Leuchten und bietet Services zur Erfüllung des Elektroaltgerätegesetzes (ElektroG) an.Pressekontakt:
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Mit www.sammelstellensuche.de Bußgelder beim Entsorgen von Leuchtmitteln vermeiden
veröffentlicht am 10. August 2022 in der Rubrik Presse - News
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