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Die Makler von WERNEBURG IMMOBILIEN prüfen auf Wunsch verschiedene Optionen
Trennungen sind herausfordernd, insbesondere wenn ein gemeinsames Haus vorhanden ist. Zahlreiche Fragen tauchen auf: Was geschieht mit dem Haus? Was ist in Bezug auf das laufende Darlehen sinnvoll? Welche finanziellen Auswirkungen gibt es für die getrennten Parteien? „Antworten auf diese Fragen zu finden, ist nur einen Teil der Herausforderungen, denen sich Paare in dieser emotional und finanziell belastenden Zeit gegenübersehen“, erklärt Alexander Werneburg, der Geschäftsführer von WERNEBURG IMMOBILIEN.
In solchen Situationen können die Makler von WERNEBURG IMMOBILIEN die Expartner unparteiisch beraten und sie begleiten, um eine faire Aufteilung des gemeinsamen Eigentums zu gewährleisten. Denn es gibt verschiedene Optionen, wenn die Expartner nicht gemeinsam im Haus bleiben möchten: den Auszug des einen und den Verbleib des anderen Expartners im Haus (ggf. mit Eigentumsübertragung), die Vermietung oder den Verkauf. „Die Eigentumsübertragung lohnt sich vor allem, wenn Kinder im Spiel sind“, betont Alexander Werneburg, „so werden sie nicht zwangsläufig aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen“.
Die Vermietung kommt beispielsweise infrage, wenn das Kind später das Haus erben soll, aber keiner der Expartner zum jetzigen Zeitpunkt dort wohnen bleiben möchte. „Allerding ist die Voraussetzung hierfür, dass die Expartner in Angelegenheiten rund um die Vermietung weiterhin auf einen gemeinsamen Nenner kommen können“, so der Geschäftsführer.
Ist das nicht der Fall und möchten sich die Expartner auch finanziell voneinander distanzieren, ist der Hausverkauf ratsam. Der Erlös kann dann untereinander aufgeteilt werden. Entscheiden sich beide Expartner für den Hausverkauf, wickeln die Immobilienmakler diesen vollständig ab. Dabei ist auch ein diskreter Hausverkauf in Berlin oder Wohnungsverkauf in Berlin und Umgebung möglich, sodass möglichst wenige Nachbarn etwas von diesem mitbekommen.
Bei Bedarf unterstützen die Immobilienmakler von WERNEBURG IMMOBILIEN auch bei der Teilungsversteigerung. Diese kommt in Betracht, wenn einer der Expartner das Haus verkaufen möchte, während der andere dagegen ist. „Da es bei der Teilungsversteigerung zu finanziellen Nachteilen kommen kann, sollte dies allerdings nur die letzte Option bleiben“, erklärt Alexander Werneburg. Finanzielle Verluste können hier beispielsweise entstehen, da Objekte womöglich unter ihrem Wert versteigert werden.
Allerdings muss nicht nur die Entscheidungsfindung im Blick gehalten werden, ob sich der Verbleib im Haus, die Vermietung oder der Verkauf für die Expartner am meisten lohnt. Sondern auch die Frage, wie mit laufenden Krediten umgegangen werden kann, spielt bei Trennungen eine wichtige Rolle. Bei Bedarf verweisen die Immobilienmakler aus Berlin an Finanzierungspartner oder Rechtsanwälte in der Stadt und der Region.
Mehr Informationen zum Thema gibt es auf https://www.werneburg-immobilien.de.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
WERNEBURG IMMOBILIEN
Herr Alexander Werneburg
Marientaler Straße 24a
12437 Berlin
Deutschlandfon ..: 030 / 666 55 666
fax ..: 030 / 666 55 66 55
web ..: https://www.werneburg-immobilien.de
email : info@werneburg-immobilien.deDas Unternehmen WERNEBURG IMMOBILIEN, gegründet 1996 von Alexander Werneburg, hat sich auf die Vermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Kapitalanlagen in Berlin und in der Umgebung spezialisiert. Gerne beraten der Geschäftsführer und sein Team Immobilienverkäufer und Immobiliensuchende und wickeln den gesamten Prozess für sie ab. Dabei halten sie stets die Entwicklungen des Berliner Immobilienmarktes im Blick.
Pressekontakt:
wavepoint GmbH & Co. KG
Frau Maren Tönisen
Bonner Straße 12
51379 Leverkusenfon ..: 0214 / 70 79 011
web ..: https://www.wavepoint.de
email : info@wavepoint.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Was geschieht nach der Trennung mit dem gemeinsamen Haus?
veröffentlicht am 15. April 2024 in der Rubrik Presse - News
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