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Wenn digitale Barrieren zum rechtlichen Risiko werden.
Stellen Sie sich vor: Eine potenzielle Kundin mit Sehbehinderung ruft Ihre Website auf – und findet: nichts. Kein Navigationsmenü, keine Produktinformationen, kein Kontaktformular. Für Millionen von Menschen mit Einschränkungen ist das der Alltag.Und genau das – die digitale Ausgrenzung – ist nicht nur ein gesellschaftliches Problem. Es ist ein rechtliches Problem. Denn seit dem 28. Juni 2025 greift das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Unternehmen, die digitale Barrieren aufweisen, riskieren hohe Strafen – und den Verlust von Vertrauen.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, nehmen Sie einfach Kontakt auf: https://www.trinidat.de.
Was regelt das BFSG und wen betrifft es?
Das BFSG verpflichtet Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen dazu, ihre Webangebote barrierefrei zu gestalten.
Dazu zählen:
* Websites und Webanwendungen
* Kundenportale, Buchungssysteme, Software-as-a-Service
* Apps, E-Commerce-Plattformen, OnlinebankingZiel des Gesetzes ist es, die digitale Teilhabe für alle Menschen sicherzustellen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.
Wichtig: Das BFSG betrifft alle privatwirtschaftlichen Anbieter mit mehr als 10 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz über 2 Mio. Euro. Es gilt für alle neuen digitalen Angebote seit Juni 2025. Bestehende Anwendungen sind anzupassen, sobald sie verändert oder erweitert werden.
Welche Konsequenzen drohen bei fehlender Barrierefreiheit?
Viele Unternehmen unterschätzen, was es bedeutet, wenn digitale Angebote nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dabei sind die Folgen nicht nur juristischer Art. Sie können auch wirtschaftlich und reputationsbezogen schwer wiegen.
Unternehmen, die ihre Webangebote nicht barrierefrei machen, riskieren:
* Bußgelder in fünfstelliger Höhe
* Untersagung des Betriebs nicht barrierefreier digitaler Angebote
* Imageschäden durch Beschwerden, Bewertungen oder rechtliche AuseinandersetzungenDie Verantwortung liegt bei den Anbieterinnen und Anbietern. Barrierefreiheit wird künftig auch wettbewerbsrechtlich relevant. Vergleichbar mit Datenschutz und Impressumspflicht.
Was bedeutet barrierefrei konkret?
Wenn Sie Ihre Website barrierefrei machen, orientieren Sie sich idealerweise an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) – konkret dem Standard WCAG 2.1 AA.
Dieser basiert auf vier Prinzipien:
* Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen z. B. mit Screenreadern erfassbar sein (Alt-Texte, eindeutige Links)
* Bedienbarkeit: Alle Funktionen per Tastatur erreichbar, Fokuszustände klar sichtbar
* Verständlichkeit: Klare Sprache, konsistente Navigation, verständliche Formulare
* Robustheit: Kompatibilität mit Assistenzsoftware, sauberer HTML-CodeBeispiel: Ein Button ohne sichtbaren Fokuszustand bei Tastaturnutzung. Das ist ein häufiger und leicht vermeidbarer Fehler.
Warum viele Websites bisher nicht barrierefrei sind
Barrierefreiheit ist kein neues Thema. Doch in vielen Unternehmen wurde es bisher nicht mitgedacht. Oft liegt das nicht am fehlenden Willen, sondern an strukturellen oder technischen Hürden, die sich im Alltag nur schwer überwinden lassen.
In der Praxis zeigen sich wiederkehrende Herausforderungen:
* Veraltete Systeme, die auf nicht responsiven Frameworks basieren
* Fehlende interne Accessibility-Expertise
* Komplexe Anwendungen ohne frühzeitige Accessibility-StrategieDiese Hürden sind lösbar. Mit einer klaren Strategie, technischer Kompetenz und einem erfahrenen Partner.
Wie trinidat Unternehmen unterstützt
trinidat unterstützt mittelständische Unternehmen dabei, ihre Website barrierefrei zu machen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben und bewährten technischen Standards.
Unser Angebot umfasst:
* Technischer Accessibility-Check bestehender Webanwendungen
* Beratung & Konzeptentwicklung für gesetzeskonforme Umstellung
* Code-Anpassung, barrierefreies Redesign oder Reengineering
* Schnittstellenoptimierung für Assistenzsysteme (z. B. Screenreader)
* Testing & Qualitätssicherung mit Tools wie „Accessibility Insights“
* Schulung & Onboarding Ihrer internen Teams auf WunschJetzt ist der richtige Zeitpunkt
Barrierefreiheit ist keine Kür mehr, sondern Pflicht: gesetzlich vorgeschrieben, technisch gefordert und gesellschaftlich erwartet. Wer jetzt handelt, spart sich spätere Aufwände, Strafen und Frust. Und: Sie positionieren sich als digital verantwortliches Unternehmen.
Lassen Sie Ihre Website jetzt barrierefrei machen. Fragen Sie uns nach einem unverbindlichen Accessibility-Check: fundiert, praxisnah, transparent: https://www.trinidat.de/kontakt.
FAQ: Website barrierefrei machen. Was Unternehmen jetzt wissen wollen
1. Was bedeutet „barrierefrei“ bei einer Website?
Barrierefreie Websites sind so gestaltet, dass Menschen mit Einschränkungen sie uneingeschränkt nutzen können – etwa mit Screenreadern, Tastatursteuerung oder hohen Kontrasten.2. Ab wann gilt das BFSG für Unternehmen?
Seit dem 28. Juni 2025 müssen neue Webangebote barrierefrei sein. Bestehende Anwendungen sind bei jeder Änderung anzupassen.3. Was kostet es, eine Website barrierefrei zu machen?
Das hängt vom Umfang und der Komplexität der Anwendung ab. trinidat erstellt individuelle Angebote nach technischer Analyse.4. Welche Websites sind betroffen?
Alle geschäftsmäßig angebotenen Websites, Apps und webbasierten Dienste, sofern das Unternehmen mehr als 10 Mitarbeitende oder >2 Mio. Euro Umsatz hat.5. Welche Barrieren sind am häufigsten?
Fehlende Alt-Texte, keine Tastaturbedienung, unzureichende Farbkontraste, unstrukturierter HTML-Code, nicht zugängliche Formulare.6. Reicht es, sich an die WCAG zu halten?
Der Standard WCAG 2.1 AA gilt als gesetzliche Mindestanforderung – und ist oft Grundlage für Ausschreibungen, Zertifizierungen und Compliance-Prüfungen.7. Wer haftet bei Verstößen?
Das Unternehmen selbst – unabhängig davon, wer die Seite technisch erstellt hat. Die BFSG-Vorgaben sind durchsetzbar, Verstöße sind bußgeldbewehrt.Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
trinidat Software-Entwicklung GmbH
Herr Manfred Hoffbauer
Benrather Straße 7
40213 Düsseldorf
Deutschlandfon ..: 0211 545717-40
fax ..: 0211 575717-80
web ..: https://www.trinidat.de
email : ihrkontakt@trinidat.deDie trinidat Software-Entwicklung GmbH mit Sitz in Düsseldorf entwickelt seit 1997 maßgeschneiderte Softwarelösungen für Unternehmen in ganz Deutschland. Das über 45-köpfige Team realisiert individuelle Webanwendungen, Desktop-Software, Apps sowie die Modernisierung bestehender Anwendungen. Zu den Stärken zählen transparente Projektführung, hohe Codequalität, volle Quellcode- und Lizenzrechte sowie 24 Monate kostenloser Support.
Pressekontakt:
trinidat Software-Entwicklung GmbH
Herr Manfred Hoffbauer
Benrather Straße 7
40213 Düsseldorffon ..: 0211 545717-40
email : ihrkontakt@trinidat.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Website barrierefrei machen: Was das BFSG seit 28. Juni für Unternehmen bedeutet
veröffentlicht am 28. Juli 2025 in der Rubrik Presse - News
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Website barrierefrei machen: Was das BFSG seit 28. Juni für Unternehmen bedeutet
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