-
Die Corona-Krise hat viele Unternehmen hart getroffen. Für viele Hotels und Restaurants war sie existenzbedrohend, da ein Großteil der Besucher ausblieb.
Vor allem der zweite Lockdown führte viele Betriebsinhaber an den Rand der Insolvenz, da Rücklagen während des ersten Lockdowns häufig bereits größtenteils verbraucht worden waren.
Viele Betriebsschließungsversicherungen weigerten sich in dieser Situation allerdings zu zahlen, obwohl in den Verträgen häufig die im Infektionsschutzgesetz in den Paragraphen 6 und 7 genannten Krankheiten als Zahlungsgrund angegeben waren. Der Grund: Da Corona zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht Teil des Infektionsschutzgesetzes war, sei man auch nicht verpflichtet, für die Ausfälle der Unternehmen aufzukommen.
Dagegen klagte eine Hotelbetreiberin aus Hameln, die ihren Betrieb mehrmals auf behördliche Anordnung aufgrund von Covid-19 im Jahr 2020 einstellen musste.
Die Betriebsschließungsversicherung war abgeschlossen worden, bevor Covid-19 am 23. Mai 2020 in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen wurde.
BGH in Urteil für Versicherungsnehmer
Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass die Betriebsschließungsversicherung zu zahlen habe. Welche Krankheiten von den Versicherungsleistungen umfasst seien, sei vom Zeitpunkt, in dem der Schaden beim Versicherungsnehmer eintrete, abhängig, nicht vom Zeitpunkt der Vertragsschließung.
Dies begründete der BGH weiter mit der Unklarheitenregel des § 305 c Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Da der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht wissen könne, wann es zum Leistungsanspruch komme, müsse er trotz dieser Unsicherheit dennoch vollen Versicherungsschutz haben.
Im Klartext bedeutet dies für alle Unternehmen, die ab dem 23. Mai 2020 Corona-bedingt von Schließungen betroffen waren und zu diesem Zeitpunkt bereits eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen hatten, in der als Zahlungsgrund auch alle im Infektionsschutzgesetz angegebenen Krankheiten als Ursache für die Ausfälle angegeben sind: Es besteht eine gute Chance, dass die Versicherung für einen Teil der durch Corona entstandenen Ausfälle aufkommt!
Vertragsformulierung ist entscheidend
Entscheidend für den Anspruch auf Ausgleichszahlungen ist die Formulierung im Versicherungsvertrag. Sind im Versicherungsvertrag konkrete Krankheiten und nicht einfach nur ein Verweis auf alle im Infektionsschutzgesetz aufgenommenen Krankheiten genannt, besteht eine Zahlungsverpflichtung nur für die konkret angegebenen Krankheiten..
Dazu André Disselkamp, Gründer und Geschäftsführer des bekannten Berliner Versicherungsberatungsunternehmens insurancy: „Jeder Versicherungsnehmer sollte genau prüfen, ob die im Versicherungsvertrag angegebenen Konditionen eine Zahlung der Versicherung im Ernstfall wahrscheinlich machen. Dabei sollte man bedenken, dass nicht alle Möglichkeiten im Vorhinein gut abgeschätzt werden können. Deswegen ist es umso wichtiger, dass man beim Abschluss von Versicherungen genau hinsieht, um Versicherungen mit guten Konditionen von unseriösen Angeboten zu unterscheiden.“
Dennoch können viele Unternehmen durch das neue Urteil des BGHs nun aufatmen. Es ist ein wichtiger Schritt und wird viele Betriebe retten, die sonst kurz vor der Insolvenz stünden.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Finsurancy – Finance & Insurance UG (haftungsbeschränkt)
Herr André Disselkamp
Lübbener Str. 20
10997 Berlin
Deutschlandfon ..: +49(0)30 235962872
web ..: https://www.insurancy.de/
email : presse@insurancy.deInsurancy ist einer der bekanntesten Berliner Versicherungsberater. Mit nachhaltigen Konzepten und transparenter Beratung gestalten sie die Versicherungsbranche um.
Pressekontakt:
Finsurancy – Finance & Insurance UG (haftungsbeschränkt)
Herr André Disselkamp
Lübbener Str. 20
10997 Berlinfon ..: +49(0)30 235962872
email : presse@insurancy.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Zahlen Betriebsschließungsversicherungen bei Ausfällen durch Corona?
veröffentlicht am 16. Februar 2023 in der Rubrik Presse - News
Diese Pressemitteilung wurde 22 x angesehen • News-ID 117082
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Pressemitteilungen-News.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diese Pressemitteilung verlinken? Der Quellcode lautet:
Content Seite, Content veröffentlichen, Bekanntheitsgrad erhöhen, informieren,
Werben Informieren, News die ankommen, im Web, News, PR,
News im Internet, News veröffentlichen, Werbung online, Werbung,
Pressemitteilungen, Content Plattform, Imagewerbung, News schreiben,
Pressemitteilungen lesen, Pressemitteilung, Pressetext, Pressemitteilungen,
Pressetext schreiben, Pressemitteilung schreiben, Öffentlichkeitsarbeit,
Public Relation, Presseservice, Pressearbeit, Presseaussendungen, Presse Blog
Zahlen Betriebsschließungsversicherungen bei Ausfällen durch Corona?
Lesezeit dieser Pressemitteilung ca. 2 Minuten, 1 Sekunden
News-ID 117082
auf Pressemitteilung & News suchen
neuster Content auf diesem Portal
- Innocan Pharma reicht Antrag auf Zulassung eines neuen Prüfpräparats für Tiere beim Veterinärzentrum der FDA ein
- Eignet sich eine Bestands- oder Neubauimmobilie besser zum Kauf?
- „Und was willst du werden wenn du groß bist?“ Kinderbücher die für Berufe begeistern als Werbegeschenk
- Der Star der Toronto Raptors und des kanadischen Basketballverbands, RJ Barrett, ist der neueste #AiresAthletes Partner von Aires Tech
- Osisko Development meldet Aufhebung der Evakuierungsanordnung für das Feuer in der nähe des Cariboo-Goldprojekts; Alle Projektaktivitäten werden wieder aufgenommen
- Spanish Mountain Gold kündigt Investition von Gläubiger an
- Die Art International Zurich 2024: Ein Highlight für Zeitgenössische Kunst vom 11. bis 13. Oktober 2024.
- „Zukunft kann doch gelingen“ – Das war das zweite World Child Forum in Davos
- MITOcare Sportler gehen nach Paris
- Das bewegte ABC: Spielerisch das Alphabet entdecken – Ein kreatives Lernabenteuer für die ganze Familie!
Pressemitteilungen veröffentlichen – News lesen
Betreiben Sie Öffentlichkeitsarbeit im Web (online PR). Veröffentlichen Sie Pressemitteilungen und News online.
Pressemitteilungen und News manuell auf diversen Portalen verbreiten kostet viel Zeit. Diese Arbeit nimmt Ihnen der Presseverteiler Connektar ab. Der Content wird auch auf diesem Portal erscheinen. Jetzt den Presseverteiler kosten testen.
Kategorien auf Pressemitteilungen & News
Pressemitteilungen & News – Archiv
Presseportal für Pressemitteilungen & News