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EU, Batterien, Bundestag, Wirtschaft
Experten-Gutachten warnt: Geplantes Batterierecht-Anpassungsgesetz (Batt-EU-AupG) droht Europas Batteriemarkt zu lähmen und Innovation zu ersticken
Prof. Dr.-Ing. Reinhard Müller Syhre, ein ausgewiesener Experte mit jahrzehntelanger Erfahrung in Lehre, Forschung und Produktion im Bereich Elektromobilität, hat eine scharfe gutachterliche Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (BT-Drucksache 21/570) vorgelegt. Er kommt zu dem Schluss, dass der Gesetzesentwurf, den er als „European Battery Production Prevention Law“ (EBPPL) bezeichnet, den europäischen Batteriemarkt erheblich belasten und die Innovationsfähigkeit drosseln wird.
In seiner Analyse, die der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Deutschen Bundestages am 1. September 2025 online anhören wird, kritisiert Prof. Müller Syhre die massive Zunahme bürokratischer Anforderungen und die damit verbundenen finanziellen Belastungen für Staat und Wirtschaft. Er äußert zudem grundsätzliche Bedenken hinsichtlich der vorherrschenden Energiepolitik, die er als unwirtschaftlich und ruinös für einen prosperierenden Wirtschaftsraum einschätzt.
Hauptkritikpunkte des Gutachtens:
o Massive Bürokratie: Der Gesetzentwurf sieht eine Vielzahl neuer bürokratischer Pflichten vor, darunter Registrierungen für Hersteller (§ 5), Zulassungen für Organisationen für Herstellerverantwortung (§ 8), Sicherheitsleistungen (§ 9), umfassende Berichtspflichten (§§ 10, 26), Informationspflichten (§§ 24, 25) und Mitteilungspflichten (§§ 26-28). Diese Maßnahmen führen zu einem erheblichen administrativen Aufwand und binden Ressourcen, die für Forschung und Entwicklung genutzt werden könnten.
o Enorme Kosten: Die geschätzten jährlichen Kosten für die im Gesetz beschriebenen und nicht spezifizierten Bürokratieaktionen belaufen sich auf über 2,4 Millionen Euro. Hinzu kommen geschätzte 11.000 Stunden jährlicher Berichterstattung. Die weitaus größten Kosten entstehen jedoch durch den zusätzlichen Personalbedarf:
o Auf staatlicher Seite werden 350 bis 525 neue Mitarbeiter benötigt, was jährliche Kosten von 24,5 bis 36,75 Millionen Euro verursacht.
o Auf Herstellerseite werden 3.400 bis 7.750 zusätzliche Mitarbeiter geschätzt, was Kosten von 238 bis 542,5 Millionen Euro pro Jahr bedeutet.
o Die Gesamtkosten für neue Stellen belaufen sich damit auf 262,5 bis 579,25 Millionen Euro jährlich, die sowohl den Steuerzahler als auch die Hersteller belasten und die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen.
o Hemmnis für Innovation und Wettbewerb: Der Gutachter befürchtet, dass starre Vorschriften den freien wissenschaftlichen Erfindergeist drosseln und innovative Ansätze behindern. Ressourcen, die für Compliance aufgewendet werden, stehen nicht für Innovationen zur Verfügung. Kleine und mittlere Unternehmen werden durch hohe Markteintrittsbarrieren und finanzielle Belastungen benachteiligt. Hersteller, die sich an die Sorgfaltspflichten binden, haben höhere Kosten und einen Wettbewerbsnachteil gegenüber weniger regulierten Märkten.
o Wirtschaftspolitische Fehlentwicklung: Prof. Müller Syhre argumentiert, dass die aktuelle Energiepolitik unwirtschaftlich ist und die Herausforderungen einer zukunftsfähigen Energieversorgung und elektromobilen Infrastruktur nicht leisten kann. Er kritisiert das Festhalten an ungeeigneten Netzspeichertechnologien und das Unvermögen, eine flächendeckende High-Power-Ladeinfrastruktur dem freien Markt zu übergeben.
Lektionen aus der Geschichte und alternative Ansätze:
Prof. Müller Syhre zieht einen Vergleich zur Entwicklung explosionssicherer Tanks in Fahrzeugen, die über 100 Jahre durch freien Markt, wissenschaftlichen Erfindergeist und praktische Anwendung optimiert wurden, ohne übermäßige Bürokratie. Er fordert, dass auch die Elektromobilität durch einen freien Markt und ungebremsten wissenschaftlichen Fortschritt ein perfektes Energiespeichersystem entwickeln sollte, das explosionssicher, brandverhindernd und transparent ist. Batterien müssen über standardisierte Schnittstellen wie CAN-Bus Daten zu Zellspannungen, Temperaturen, Ladezustand und Abnutzungsgrad bereitstellen, um Sicherheit, Effizienz und Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Diese Forderungen sollten sich seiner Meinung nach selbst regulierend durch die Befriedigung von Kundenforderungen im freien Markt ergeben, ohne dass fachfremde Institutionen dies diktieren und die freie Wissenschaftsevolution behindern.
Der Gutachter schlägt alternative, marktwirtschaftliche Ansätze vor, um Qualität und Recycling zu fördern, darunter:
o Marktanreize und freiwillige Initiativen (z. B. Zertifizierungen, Recycling-Boni).
o Transparenz durch digitale Lösungen wie Blockchain-Technologie.
o Verbraucherbildung und Wettbewerb.
o Dezentrale Kontrollsysteme (z. B. Peer-to-Peer, externe Audits).
o Steuerliche Anreize und Produktdesign für Recycling und Langlebigkeit.
Langfristige Folgen und Schlussfolgerung:
Die EU-Verordnung 2023/1542 und das darauf basierende Gesetz werden laut Gutachten langfristig zu einer Marktkonzentration zugunsten großer Konzerne, Kostensteigerungen für Verbraucher und einem Verlust der Wettbewerbsfähigkeit Europas im globalen Markt führen. Die proklamierten Nachhaltigkeitsvorteile seien starr, zeitlich begrenzt und nicht innovationstolerant, da staatliche Kontrolle im Innovationsverhalten dem freien Markt unterlegen ist.
„Der Verfasser kann in dem vorgeschlagenen Gesetzesentwurf keinen ingenieurtechnischen innovativen Ansatz entdecken, der zu einer marktregulierten Transparenz, Qualitäts- und Sicherheitsverbesserung auf dem Batteriemarkt führt,“ so Prof. Müller Syhre. „Vielmehr erschweren die genannten staatlich zu vollziehenden Auflagen den gesamten Prozess der Batterietechnik und versuchen diesen in eine ideologische Richtung zu treiben.“ Aus diesen Gründen lehnt er den Gesetzesentwurf in der vorliegenden Form ab und fordert stattdessen einen flexiblen, marktorientierten Rechtsrahmen, der Sicherheit, Nachhaltigkeit und Innovation gleichermaßen fördert.https://youtu.be/y_zidtbVQhs
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Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit
Frau Hannelore Thomas
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48268 Greven
Deutschlandfon ..: +491635656564
web ..: https://fortschrittinfreiheit.de/
email : info@fortschrittinfreiheit.deDer Umweltausschuss befasst sich am Montag, 1. September 2025, mit den wortgleichen Gesetzentwürfen von CDU/CSU und SPD (21/570) und der Bundesregierung (21/1150) zur Anpassung des Batterierechts an die EU-Verordnung 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz). Die öffentliche Anhörung beginnt um 10 Uhr und dauert etwa zwei Stunden.
https://www.bundestag.de/ausschuesse/umwelt/sitzungen/1104970-1104970
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Batterierecht: Lähmung des Marktes und Innovationsbremse
veröffentlicht am 26. August 2025 in der Rubrik Presse - News
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