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SiteCockpit stellt Vereinen, NGOs und gemeinnützigen Einrichtungen das volle Leistungspaket kostenfrei zur Verfügung.
Berlin, 19. Mai 2026. SiteCockpit stellt gemeinnützigen Organisationen, Vereinen und NGOs sein vollständiges Leistungspaket zur digitalen Barrierefreiheit kostenfrei zur Verfügung. Das Angebot richtet sich an Organisationen, die ihre digitalen Angebote barriereärmer gestalten und die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, sofern sie in den Anwendungsbereich fallen, strukturiert angehen möchten. Nach der Registrierung genügt der Upload eines Nachweises der steuerlichen Gemeinnützigkeit. Nach Prüfung durch SiteCockpit, in der Regel innerhalb von maximal 48 Stunden, werden sämtliche Funktionen freigeschaltet.
Damit senkt SiteCockpit eine zentrale Einstiegshürde für Organisationen, die häufig mit begrenzten Budgets, kleinen Teams oder ehrenamtlichen Strukturen arbeiten. Gerade gemeinnützige Träger, Sozialverbände, Stiftungen und Vereine betreuen zudem oft Menschen, für die barrierearme digitale Angebote besonders wichtig sind.Websites, Online-Formulare, Spendenprozesse, Terminbuchungen und Informationsseiten sind für viele Organisationen zentrale Kontaktpunkte. Sind sie nicht ausreichend zugänglich, entstehen zusätzliche Hürden für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen, kognitiven Barrieren oder altersbedingten Nutzungshürden. Für gemeinnützige Organisationen ist digitale Barrierefreiheit deshalb mehr als eine regulatorische Aufgabe: Sie ist ein praktischer Beitrag zu Teilhabe und besserer Erreichbarkeit.
„Gemeinnützige Organisationen leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Gerade sie sollten digitale Barrierefreiheit nicht aus Budgetgründen aufschieben müssen“, sagt Henryk Lippert, Geschäftsführer von SiteCockpit. „Mit dem kostenfreien Zugang möchten wir Vereinen, NGOs und gemeinnützigen Einrichtungen ermöglichen, ihre digitalen Angebote besser zugänglich zu machen.“Gemeinnützige Organisationen erhalten Zugriff auf das vollständige SiteCockpit-Paket: easyVision unterstützt nutzerseitige Anpassungen wie Kontrast- und Darstellungsoptionen, easyMonitoring prüft digitale Barrieren regelmäßig und macht Handlungsfelder sichtbar, easyStatement unterstützt bei der Erstellung und Pflege einer Barrierefreiheitserklärung.
So verbindet SiteCockpit praktische Sofortmaßnahmen mit fortlaufendem Monitoring und nachvollziehbarer Dokumentation. Die Nutzung ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung, hilft Verantwortlichen aber, digitale Barrierefreiheit technisch und organisatorisch fundiert umzusetzen.Der Zugang ist bewusst einfach gehalten: Nach der Registrierung laden berechtigte Organisationen den Nachweis ihrer Gemeinnützigkeit hoch, etwa die Steuerbefreiung oder den entsprechenden Bescheid des Finanzamts. Nach erfolgreicher Prüfung wird der volle Leistungsumfang freigeschaltet.
Alle Informationen zum kostenfreien Angebot: https://www.sitecockpit.com/de/kostenlose-barrierefreiheit-fuer-gemeinnuetzige-vereineVerantwortlicher für diese Pressemitteilung:
SiteCockpit
Herr André Springer
Engeldamm 20
10179 Berlin
Deutschlandfon ..: 030403649898
web ..: http://www.sitecockpit.com
email : presse@sitecockpit.comSiteCockpit ist ein deutsches Softwareunternehmen mit Fokus auf digitale Barrierefreiheit. Die Plattform unterstützt Unternehmen, Organisationen und öffentliche Einrichtungen dabei, digitale Barrieren zu erkennen, zu reduzieren und die Umsetzung nachvollziehbar zu dokumentieren.
Pressekontakt:
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Herr André Springer
Engeldamm 20
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email : presse@sitecockpit.comDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Digitale Barrierefreiheit darf für gemeinnützige Organisationen keine Kostenfrage sein
veröffentlicht am 19. Mai 2026 in der Rubrik Presse - News
Diese Pressemitteilung wurde 19 x angesehen • News-ID 155651
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Digitale Barrierefreiheit darf für gemeinnützige Organisationen keine Kostenfrage sein
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